Wichtige Infos für Privatklienten
Informationen Prozesskostenhilfe
Auch wenn Sie sich aktuell nicht in der Lage sehen, die Prozesskosten bestreiten zu können, sind Sie keinesfalls rechtlos gestellt. Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben und Unterstützung durch die ARGE erhalten, so haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Informationen Rechtsschutzversicherung
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Kostenübernahme in der Regel alle Kosten d.h. die eigenen Rechtsanwaltskosten und die Gerichts -und Anwaltskosten des Gegners im Verlustfalle.
Informationen Erstberatung
Die Erstberatung eines Verbrauchers darf nach den geltenden Gebührenvorschriften keine höheren Betrag als 190,00 € netto erreichen.
Informationen Rechtsanwaltskosten
Die Gebühren und Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei bestimmt das RVG die Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit.
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