Rechtsschutzversicherung

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Kostenübernahme in der Regel alle Kosten d.h. die eigenen Rechtsanwaltskosten und die Gerichts -und Anwaltskosten des Gegners im Verlustfalle. Auch die Kosten für etwaige Sachverständigengutachten sind in aller Regel enthalten, ggf. abzüglich eines bestimmten Selbstbehaltes. Bitte fragen Sie dazu vor einem Rechtsstreit bei Ihrer Versicherung genau nach.

In aller Regel ist es problematisch, wenn zuerst das rechtliche Problem besteht und dann erst eine Versicherung angestrebt wird. Hier ist vorab genau mit der Versicherung zu klären, ob diese überhaupt für diesen Fall noch eintreten kann.

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Dania Jäger - BDN