Schwerpunkte unserer Kanzlei
Erbrecht
Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen.
Nachlasspflegschaft
Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen erfordern ein hohes Maß an Professionalität und den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen.
Nachlassverwaltung
Von einer Nachlassverwaltung wird gesprochen, wenn das Nachlassgericht zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger die Verwaltung des Nachlasses nach Maßgabe der §§ 1975 ff. BGB angeordnet hat.
Die Nachlassverwaltung ist vom Nachlassgericht anzuordnen, wenn der Erbe die Anordnung beantragt, z.B. weil unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist.
Die Nachlassverwaltung ist vom Nachlassgericht anzuordnen, wenn der Erbe die Anordnung beantragt, z.B. weil unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist.
Testamentsvollstreckung
Die Anordnung von Testamentsvollstreckungen ist ein wichtiger Baustein in der Nachlassgestaltung. Wir verfügen über umfassende erbrechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche sowie kaufmännische und gleichwohl steuerliche Kompetenz und Erfahrung, mit der Abwicklung komplex strukturierter Nachlässe.
Wenn Sie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beabsichtigen, sind Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in den besten Händen.
Wenn Sie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beabsichtigen, sind Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in den besten Händen.
Nachlassabwicklung
Sie sind Erbe? Unser Kanzleiteam unterstützt Sie bei der Bewältigung des hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwands.
Mit dem Eintritt eines Erbfalls kommt auf die Erben eine Vielzahl an Verwaltungsangelegenheiten, Behörden- und Bankterminen zu. Der Nachlass muss geordnet, verwaltet und in der Regel aufgelöst werden. Oft müssen komplizierte und langwierige Erbschaftsangelegenheiten geklärt werden.
Mit dem Eintritt eines Erbfalls kommt auf die Erben eine Vielzahl an Verwaltungsangelegenheiten, Behörden- und Bankterminen zu. Der Nachlass muss geordnet, verwaltet und in der Regel aufgelöst werden. Oft müssen komplizierte und langwierige Erbschaftsangelegenheiten geklärt werden.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen rund um den Finanzmarkt.
Familienrecht
Unsere Kanzlei vertritt Klienten im Trennungs-und Scheidungsfalle, im gesamten Unterhaltsrecht, im Umgangsrecht der Kinder, des Sorgerechtes, des Zugewinnausgleichsrechts und des Versorgungsausgleichsrechtes. Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen werden nach den Vorstellungen der Klienten abgefasst.
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