Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie ein Einkommen erzielen, aber Sie erreichen lediglich ein Einkommen von bis zu 1.500 € brutto, so ist auch da ein Prozesskostenhilfeantrag u.U. sehr erfolgversprechend. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihr rechtliches Problem vor Gericht austragen werden. Sie müssen dazu einen Antrag über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Der Antrag für Prozesskostenhilfe wird durch die Kanzlei gestellt. Den Antrag müssen Sie vollständig und richtig ausfüllen und mit Belegen versehen.

Wenn keine gerichtliche Auseinandersetzung ansteht, sondern eine anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vorgehensweise, so müssen Sie sich für den Vorgang einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht besorgen. Sie müssen dem dort zuständigen Rechtspfleger über Ihre finanziellen Hintergründe genau informieren und zu diesem Zweck alle Unterlagen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, aktueller Bescheid der ARGE oder Gehaltsbescheinigung, Aufstellung Ihrer sonstigen Kosten und Schulden, vorlegen. Den Beratungsschein bringen Sie bitte zum Besprechungstermin mit.

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Dania Jäger - BDN