Rechtsanwaltskosten

Die Gebühren und Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei bestimmt das RVG die Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit.

Neben oder auch alternativ zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ist der Rechtsanwalt dazu berechtigt, die Honorare für seine Tätigkeiten mit dem Mandanten frei zu vereinbaren und hierüber eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Die Stundensätze liegen meistens zwischen 150,00 und 200,00 EUR / Stunde zzgl. MWSt.

Unsere Rechtsanwälte treffen mit ihren Mandanten in jedem Einzelfall eine mandatsbezogene, maßgeschneiderte Kostenregelung.

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Dania Jäger - BDN